Unsere Kanzlei verfügt über eine Kernkompetenz im Privatstiftungsrecht. Von der optimalen Sicherung von Privatvermögen über die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge bis hin zur Versorgung von Nachkommen ermöglicht Ihnen das Privatstiftungsrecht die Ausarbeitung einer für Sie optimalen Lösung.
Wir verfügen über große Erfahrung bei der Gründung und Vertragsgestaltung von Privatstiftungen. Aber auch die laufende Beratung oder die Wahrnehmung von Organfunktionen zählt zu unserer ständigen Tätigkeit. Gerade im Bereich der Vermögensvorsorge wird auf besondere Diskretion und Kompetenz Wert gelegt, die Sie bei uns finden.